Sprechstunde
Seit April 2017 sind psychotherapeutische Praxen verpflichtet pro Woche 100 Minuten psychotherapeutische Sprechstunden anzubieten. Diese können in Einheiten entweder zu 25 Minuten oder 50 Minuten durchgeführt werden. Die Sprechstunden dienen Versicherten als eine erste Abklärung, ob überhaupt eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt, ob eine psychotherapeutische Behandlung benötigt wird oder auch, ob andere fachspezifische Hilfen besser passen. Am Ende der Sprechstunde erhalten Versicherte eine allgemeine Patient*inneninformation. Diese enthält Informationen zum Anspruch auf Psychotherapie, zu den zugelassenen Verfahren und zum Antragsverfahren. Zusätzlich erhalten Versicherte eine individuelle Patient*inneninformation über das Ergebnis der Sprechstunde. Darin werden die wahrgenommenen Termine der jeweiligen Sprechstunde eingetragen, die Diagnose oder Verdachtsdiagnose und eine Empfehlung für weitere diagnostische Abklärung, für psychotherapeutische Maßnahmen oder sonstige Hilfsangebote. Prinzipiell haben Versicherte die Möglichkeit einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde über die Terminservicestelle der KV Berlin zu vereinbaren. Interessierte an einer psychotherapeutischen Sprechstunde in meiner Praxis wenden sich also entweder an die Terminservicestelle der KV Berlin oder direkt an meine Praxis per E-Mail oder während der telefonischen Erreichbarkeit Montags von 10.00-12.00 Uhr.